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   VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13   

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https://dejure.org/2014,15190
VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13 (https://dejure.org/2014,15190)
VG Hannover, Entscheidung vom 28.05.2014 - 6 A 6162/13 (https://dejure.org/2014,15190)
VG Hannover, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 6 A 6162/13 (https://dejure.org/2014,15190)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 12 Abs 1 GG; Art 20 Abs 3 GG; Art 7 Abs 1 GG; Art 72 Abs 1 GG; Art 74 Abs 1 Nr 19 GG; § 9 MPhG; § 1 Abs 5 SchulG ND
    Staatliche Anerkennung: Änderung Berufsfachschule; Schulen: Anerkennung Physiotherapie; Staatliche Anerkennung: Rechtsgrundlage Schule; Staatliche Anerkennung, Physiotherapeutenschule; Staatliche Anerkennung, Schule: Änderung; Berufsfachschule; Physiotherapie; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufsfachschule für Physiotherapeuten - und die staatliche Anerkennung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13
    Dieser Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes folgt aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes (BVerfG, Beschl. vom 9.5. 1972, BVerfGE 33, 125 ff., 163 = DÖV 1972 S. 748) und ist nach Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG auch für die Verwaltung der Länder verbindlich.
  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13
    Dieser Grundsatz vom Vorbehalt des Gesetzes verpflichtet danach auch den Landesgesetzgeber, in grundrechtsrelevanten Bereichen die wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen und nicht der Verwaltung zu überlassen, wobei es dem Gesetzgeber allerdings nicht von vornherein verwehrt ist, Generalklauseln zu verwenden und Spielräume zu eröffnen (vgl. BVerfG, Urt. vom 24.05.2006 - 2 BvR 669/04 -, BVerfGE 116, 24 ff. = NVwZ 2006 S. 807 ff.).
  • BVerwG, 09.09.1996 - 6 C 1.95

    GG - Streitgegenstand - Wert - Kosten

    Auszug aus VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 6162/13
    Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits am 28. August 1996 in der Verwaltungsstreitsache zwischen der Klägerin gegen die damalige Bezirksregierung Hannover im Zusammenhang mit der staatlichen Anerkennung einer Logopädenschule - BVerwG 6 C 1.95 - darauf hingewiesen, dass es für die Festlegung der Voraussetzungen der staatlichen Anerkennung einer Logopäden-Schule einer gesetzlichen Grundlage bedürfe.
  • VG Hannover, 28.05.2014 - 6 A 8169/13

    Nichtärztliche Heilberufe; Physiotherapeutenschule; Physiotherapie;

    Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten sowie der im vorliegenden Verfahren (Beiakte A zu 6 A 8169/13) und der im Verfahren 6 A 6162/13 beigezogenen Verwaltungsvorgänge (Beiakte A zu 6 A 6162/13) der Beklagten, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Die Regelung der Zulassung der Physiotherapeutenschulen, der diesbezüglichen Behördenzuständigkeiten sowie der Eingriffsmöglichkeiten der staatlichen Aufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG) ist gemäß Art. 72 Abs. 1 GG eine Aufgabe der Gesetzgebung der Länder, die Rechtsnormen nicht nur für die staatliche Anerkennung dieser Schulen, sondern auch für die Fachaufsicht für die Physiotherapeutenschulen schaffen muss (VG Hannover, Urt. vom 28.05.2014 - 6 A 6162/13 -).

    Allerdings enthielten die vorgelegten und nachgereichten Antragsunterlagen der Klägerin (Bl. 3 ff. Beiakte A zu 6 A 6162/13) keine Erklärung der Klägerin, dass sie die Verleihung der Eigenschaft einer staatlichen Anerkennung ausschließlich und vorbehaltlos für die Durchführung der dreijährigen Ausbildung beantragte.

    Zwar ist aus dem Verfahren 6 A 6162/13 bekannt, dass die Beklagte die staatliche Anerkennung vom 12. September 1995 mit einem Bescheid vom 22. Juli 2013 geändert und dabei unter anderem angeordnet hatte, dass die Lehrgänge nach § 1 Abs. 1 PhysTh-APrV und dem Stoffverteilungsplan der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 PhysTh-APrV durchzuführen seien, ferner dass der theoretische und praktische Unterricht getrennt nach Lehrgängen durchgeführt werden müsse und Ausnahmen (nur) nach der Zustimmung der Schulbehörde möglich seien.

    Der Bescheid vom 22. Juli 2013 ist aber in jenem Verfahren von der Klägerin angefochten und mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 - 6 A 6162/13 - aufgehoben worden, weil es in Niedersachsen auch für die nachträgliche Änderung staatlicher Anerkennungen von Schulen nach § 9 Satz 2 MPhG an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 315/14

    Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt; Physiotherapieschule; Privatschule;

    Die Regelung der Zulassung der Physiotherapeutenschulen, der diesbezüglichen Behördenzuständigkeiten sowie der Eingriffsmöglichkeiten der staatlichen Aufsicht (Art. 7 Abs. 1 GG) sei gemäß Art. 72 Abs. 1 GG eine Aufgabe der Gesetzgebung der Länder, die Rechtsnormen nicht nur für die staatliche Anerkennung dieser Schulen, sondern auch für die Fachaufsicht für die Physiotherapeutenschulen schaffen müsse (VG Hannover, Urt. vom 28.05.2014 - 6 A 6162/13 -, juris).

    Zwar sei aus dem Verfahren 6 A 6162/13 bekannt, dass die Beklagte die staatliche Anerkennung vom 12. September 1995 mit einem Bescheid vom 22. Juli 2013 geändert und dabei unter anderem angeordnet habe, dass die Lehrgänge nach § 1 Abs. 1 PhysTh-APrV und dem Stoffverteilungsplan der Anlage 1 zu § 1 Abs. 1 PhysTh-APrV durchzuführen seien, ferner dass der theoretische und praktische Unterricht getrennt nach Lehrgängen durchgeführt werden müsse und Ausnahmen (nur) nach der Zustimmung der Schulbehörde möglich seien.

    Der Bescheid vom 22. Juli 2013 sei aber in jenem Verfahren von der Klägerin angefochten und mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Mai 2014 - 6 A 6162/13 - aufgehoben worden, weil es in Niedersachsen auch für die nachträgliche Änderung staatlicher Anerkennungen von Schulen nach § 9 Satz 2 MPhG an einer gesetzlichen Grundlage fehle.

    Der Senat hat die Berufung gegen dieses Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen; das im vorangegangenen Absatz angeführte Urteil in der Sache 6 A 6162/13 ist Gegenstand des Berufungsurteils vom heutigen Tage zum Aktenzeichen 2 LB 314/14.

  • OVG Niedersachsen, 06.10.2015 - 2 LB 314/14

    Anerkennungsbescheid; Ermächtigungsgrundlage; Gesetzesvorbehalt;

    Das Verwaltungsgericht hat der Klage mit dem angegriffenen Urteil vom 28. Mai 2014 (- 6 A 6162/13 -, juris) stattgegeben und die angegriffenen Bescheide aufgehoben, weil es dafür an einer rechtlichen Grundlage fehle.
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